EIN TODESFALL


Anordnungen bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall ist zuallerst (und möglichst sofort) das Zivilstandsamt des Wohnortes zu benachrichtigen. Dieses verlangt von ihnen, dass sie folgendes vorlegen :

  • die ärztliche Todesbescheinigung
  • das Familienbüchlein
  • die Niederlassungsbewilligung

Treffen Sie dann die notwendigen Anordnungen für die Bestattung. Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre Sektionspräsidentin bzw. Ihren Sektionspräsidenten PV zu informieren. Danke. Gut ist es, wenn Sie hier auf eine Patientenverfügung und Weisungen zu Lebzeiten zurückgreifen können.

Todesfälle von Pensionierten der SBB

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