MITGLIEDERBEITRAG


MITGLIEDERBEITRÄGE IM UNTERVERBAND DER PENSIONIERTEN

Für die Erfüllung seiner Tätigkeit erhebt der SEV von seinen Mitgliedern einen angemessenen Mitgliederbeitrag. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Grundbeitrag SEV (für PV-Mitglieder stark reduziert)
  • Unterverbandsbeitrag
  • Sektionsbeitrag

MONATLICHE MITGLIEDERBEITRÄGE  (ab 2013)

 

½ - zahlende Mitglieder

 

¼ - zahlende Mitglieder

 

¹/8 - zahlende Mitglieder

Grundbeitrag SEV

15.20

 

7.60

 

3.80

Unterverbandsbeitrag

1.20

 

–.60

 

–.30

Sektionsbeitrag

1.40  –  2.00

 

–.70   –   1.–

 

–.35   –   –.50

Total pro Monat
(je nach Sektionsbeitrag)

17.50   –   18.50

 

9.–   –   9.30

 

4.30   –   4.50

REGELUNG FÜR DEN GRUNDBEITRAG SEV

½ - zahlende Mitglieder
Renteneinkommen Fr. 3510.– und mehr pro Monat

¼ - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer ehemaliger SEV-Mitglieder sowie Mitglieder mit einem Renteneinkommen von Fr. 2240.–  bis Fr. 3509.– pro Monat

¹/8 - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer mit einem Renteneinkommen von weniger als Fr. 2340.– pro Monat

Das massgebende Renteneinkommen setzt sich aus den Leistungen derPensions-kasse SBB, der AHV-Rente des Mitgliedes sowie einer allfälligen SUVA-Rente zu-sammen.
 


REGELUNG FÜR DIE SEKTIONSBEITRÄGE

Die Sektionen legen ihre Beiträge selber fest. Diese bewegen sich in einem Rahmen von Fr. 1.40 – 2.00 pro Monat und ½-zahlendem Mitglied (= ganzzahlendes PV-Mitglied). Vereinzelte Ausnahmen in Sektionen wo das Inkasso des SEV-Kalenders mit dem Monatsbeitrag erhoben wird.

ÜBER 90-JÄHRIGE MITGLIEDER SIND BEITRAGSFREI