MITGLIEDERBEITRAG
MITGLIEDERBEITRÄGE IM UNTERVERBAND DER PENSIONIERTEN
Für die Erfüllung seiner Tätigkeit erhebt der SEV von seinen Mitgliedern einen angemessenen Mitgliederbeitrag. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Grundbeitrag SEV (für PV-Mitglieder stark reduziert)
- Unterverbandsbeitrag
- Sektionsbeitrag
MONATLICHE MITGLIEDERBEITRÄGE (ab 2013)
| ½ - zahlende Mitglieder | ¼ - zahlende Mitglieder | ¹/8 - zahlende Mitglieder | ||
Grundbeitrag SEV | 15.20 | 7.60 | 3.80 | ||
Unterverbandsbeitrag | 1.20 | –.60 | –.30 | ||
Sektionsbeitrag | 1.40 – 2.00 | –.70 – 1.– | –.35 – –.50 | ||
Total pro Monat | 17.50 – 18.50 | 9.– – 9.30 | 4.30 – 4.50 |
REGELUNG FÜR DEN GRUNDBEITRAG SEV
½ - zahlende Mitglieder
Renteneinkommen Fr. 3510.– und mehr pro Monat
¼ - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer ehemaliger SEV-Mitglieder sowie Mitglieder mit einem Renteneinkommen von Fr. 2240.– bis Fr. 3509.– pro Monat
¹/8 - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer mit einem Renteneinkommen von weniger als Fr. 2340.– pro Monat
Das massgebende Renteneinkommen setzt sich aus den Leistungen derPensions-kasse SBB, der AHV-Rente des Mitgliedes sowie einer allfälligen SUVA-Rente zu-sammen.
REGELUNG FÜR DIE SEKTIONSBEITRÄGE
Die Sektionen legen ihre Beiträge selber fest. Diese bewegen sich in einem Rahmen von Fr. 1.40 – 2.00 pro Monat und ½-zahlendem Mitglied (= ganzzahlendes PV-Mitglied). Vereinzelte Ausnahmen in Sektionen wo das Inkasso des SEV-Kalenders mit dem Monatsbeitrag erhoben wird.
ÜBER 90-JÄHRIGE MITGLIEDER SIND BEITRAGSFREI