MITGLIEDERBEITRAG
MITGLIEDERBEITRÄGE IM UNTERVERBAND DER PENSIONIERTEN
Für die Erfüllung seiner Tätigkeit erhebt der SEV von seinen Mitgliedern einen angemessenen Mitgliederbeitrag. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Grundbeitrag SEV (für PV-Mitglieder stark reduziert)
- Unterverbandsbeitrag
- Sektionsbeitrag
MONATLICHE MITGLIEDERBEITRÄGE (ab 2013)
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½ - zahlende Mitglieder |
¼ - zahlende Mitglieder |
¹/8 - zahlende Mitglieder |
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Grundbeitrag SEV |
16.00 |
8.00 |
4.00 | ||
Unterverbandsbeitrag |
1.20 |
0.60 |
0.30 |
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Sektionsbeitrag |
1.40 – 2.00 |
0.70 – 1.00 |
0.35 – 0.50 |
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Total pro Monat |
18.60 - 19.20 |
9.30 – 9.60 |
4.65 – 4.80 |
REGELUNG FÜR DEN GRUNDBEITRAG SEV
½ - zahlende Mitglieder
Renteneinkommen Fr. 3510.– und mehr pro Monat
¼ - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer ehemaliger SEV-Mitglieder sowie Mitglieder mit einem Renteneinkommen von Fr. 2240.– bis Fr. 3509.– pro Monat
¹/8 - zahlende Mitglieder
Witwen und Witwer mit einem Renteneinkommen von weniger als Fr. 2340.– pro Monat
Das massgebende Renteneinkommen setzt sich aus den Leistungen derPensions-kasse SBB, der AHV-Rente des Mitgliedes sowie einer allfälligen SUVA-Rente zu-sammen.
REGELUNG FÜR DIE SEKTIONSBEITRÄGE
Die Sektionen legen ihre Beiträge selber fest. Diese bewegen sich in einem Rahmen von Fr. 1.40 – 2.00 pro Monat und ½-zahlendem Mitglied (= ganzzahlendes PV-Mitglied). Vereinzelte Ausnahmen in Sektionen wo das Inkasso des SEV-Kalenders mit dem Monatsbeitrag erhoben wird.
ÜBER 90-JÄHRIGE MITGLIEDER SIND BEITRAGSFREI